Mietkauf inklusive Bruttofinanzierung? Unser Beitrag für mehr Durchblick im Finanzierungs-Dschungel

Sie möchten Ihre Investition über eine Mietkauf-Lösung finanzieren. Nur was ist mit der vorab und vollständig fälligen Mehrwertsteuer, die Sie der Finanzierungsgesellschaft zahlen müssen? Können Sie alles haben? Mietkauf UND Zahlung der Mehrwertsteuer OHNE Liquiditätseinbußen? Die kurze Antwort vorab: Mit uns ganz klar JA. – Nun möchten wir aber erst einmal für mehr Durchblick im Finanzierungs-Dschungel für Sie sorgen.

Finanzierungsbetrag? Üblicherweise netto.

Grundsätzlich wird bei der Finanzierung einer Investition – etwa im Rahmen eines Leasingvertrags – der Nettobetrag finanziert. Hintergrund ist, dass die große Mehrheit aller Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das heißt, diese Unternehmen sind von der Umsatzsteuer befreit und müssen somit im Prinzip nur den reinen Nettobetrag für die Investition aufbringen – die Steuer können sie sich vorab zurückholen.

Bruttofinanzierung? Für wen, wann & wer macht’s?

Für diejenigen, die NICHT vorsteuerabzugsberechtigt sind ist die Bruttofinanzierung eine wichtige Finanzierungsmöglichkeit. So kann ein Unternehmen seine Liquidität wahren. Wie das geht? Hier wird der Nettobetrag PLUS die anfallende Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer mitfinanziert. Unternehmen, die die Steuer nicht vorab einfordern können, müssen so nicht ihre liquiden Mittel nutzen, um die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer zu zahlen. Aber ACHTUNG: Nicht alle Finanzierungsgesellschaften bieten eine Bruttofinanzierung an. Wir, die 3i Leasing, sorgen dafür, dass Sie im Bedarfsfall eine passende Bruttofinanzierung erhalten.

Und wer gilt nun als NICHT vorsteuerabzugsfähiges Unternehmen und kann die Bruttofinanzierung nutzen? Beispielsweise bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Altenheime und Landwirte. Konkret:

  • Ärzte: Als Arzt sind Sie häufig umsatzsteuerbefreit, sofern die medizinische Hilfe im Vordergrund steht. So sind Schönheitschirurgen daher gewöhnlich nicht befreit und erhalten dann auch keine Bruttofinanzierung.
  • Altenheime & Pflegeheime:  Auch Alten- und Pflegeheime können auf die klassische Bruttofinanzierung zurückgreifen, da sie häufig von der Umsatzsteuer befreit sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie einen Versorgungsvertrag mit der Pflegeversicherung abgeschlossen haben.
  • Landwirte: Und als Landwirt sind Sie ebenfalls regelmäßig von der Umsatzsteuer befreit.

Mietkauf UND Bruttofinanzierung – wie geht das zusammen?

Der Mietkauf stellt insofern eine Ausnahme dar, als dass alle Unternehmen gleichermaßen die Mehrwertsteuer vorab und vollständig an die Finanzierungsgesellschaft zu zahlen haben. Ganz gleich ob vorsteuerabzugsberechtigt oder nicht: Hier kann eine Bruttofinanzierung helfen, wenn die Liquidität nicht ausreicht bzw. gewahrt werden muss.

Sie haben noch offene Fragen?

Sie wünschen sich eine umfassende Beratung für Ihre anstehende(n) Investition(en)? Wir sind für Sie da!
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